Einstellungen
Lieferung 3-4 Werktage für 5,95 €
Nach § 17 Mindestlohngesetz gilt die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und mindestens 2 Jahre zu archivieren. Betroffen sind alle geringfügig Beschäftigten, außer Privathaushalte, und alle Arbeitnehmer im Bau-, Personenbeförderungs-, Speditions-, Transport- und Logistik-, Schausteller-, Gebäudereinigungs-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Messe- und Ausstellungsgewerbe sowie Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft. Auf einem Formularblatt kann die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers für einen Monat (31 Tage) eingetragen werden. Block à 24 Blatt. Format: DIN A4.
Produkt teilen
Dorfstraße 30, 25852 Bordelum
Montag 07:00-12:00
Dienstag 07:00-12:00
Mittwoch 07:00-12:00
Donnerstag 07:00-12:00
Freitag 07:00-12:00
Nachmittags öffne ich gerne für Sie nach Absprache.